Gleichstellungsbeauftragte

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Am 01.01.2011 ist das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft getreten. Der Begriff „Frauenbeauftragte“ wurde durch die Bezeichnung Gleichstellungsbeauftragte ersetzt, wodurch auch deutlich wird, dass wir auch für Männer Ansprechpartnerinnen sind.






Das neue NGG hat eine veränderte und erweiterte Zielrichtung:

  • Die Erleichterung und Förderung der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit
  • Schaffung einer gleichen Stellung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung


Das Handeln der Verwaltung soll stärker durch Frauen geprägt werden. Weibliche und männliche Sichtweisen und Erfahrungen aus einem Leben mit Kindern sind einzubeziehen.

Nachteile, die Frauen und Männer aufgrund ihrer geschlechtlichen Unterschiedlichkeit oder ihrer Geschlechterrolle erfahren, sind zu beseitigen oder auszugleichen.Die Unterrepräsentanz (unter 45%) in allen Vergütungs-, Besoldungs- und Entgeltgruppen ist abzubauen. In diesem Sinne sind wir für Frauen und Männer, ohne Einhaltung des Dienstweges ansprechbar.


Stellung der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Behörde:

Die Gleichstellungsbeauftragte ist

  • direkt der Behördenleitung unterstellt
  • unabhängig und an Weisungen nicht gebunden
  • ohne Einhaltung des Dienstweges von Betroffenen ansprechbar
  • zur Verschwiegenheit verpflichtet
  • befugt, Maßnahmen der Dienststelle zu beanstanden
  • nicht in der Personalvertretung


Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:

Sie hat die Aufgabe, den Vollzug dieses Gesetzes sowie den des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Hinblick auf den Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts und sexueller Belästigung zu fördern und zu überwachen.

Sie ist bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren können, rechtzeitig zu beteiligen. z.B:

  • organisatorische und individuelle Regelungen zur Teilzeit und Arbeitszeit,
  • Einstellung / Beförderung / Höhergruppierung,
  • Planung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen,
  • Ausschreibungen,
  • Auswahlentscheidungen,
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Gleichstellungsplans,
  • Vorschläge zur Verwirklichung der Gleichstellung,
  • .....


Weitere Tätigkeitsfelder der Gleichstellungsbeauftragten:

  • Unterstützung und Beratung bei familienspezifischen Fragen,
  • Persönliche Gespräche und Konfliktlösungen,
  • Begleitung bei Personalgesprächen,
  • Durchführung von Veranstaltungen,
  • Teilnahme an Dienstbesprechungen.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen und heißen Sie gerne einmal bei einem persönlichen Gespräch willkommen.

Kontakt stellen Sie am einfachsten per E-Mail oder unter der Telefonnummer 05021 844-1009 her.

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