Evaluationskommission
Evaluation
ist für die Polizeiakademie Niedersachsen eine quantitative und qualitative
Bestandsaufnahme mit dem Ziel der Qualitätssicherung und –verbesserung in
Lehre, Studienbetrieb und Forschung. Die Aufgaben der Evaluationskommission
umfassen insbesondere
- die Festlegung des Rahmens und der Eckpunkte der Evaluationsinhalte,
- die Erarbeitung von Richtlinien für die Durchführung der Befragungen im Hinblick auf die Erstellung des Lehr- und Ergebnisberichts für die externe Evaluation und die Reakkreditierung,
- die Abgabe einer Stellungnahme zu dem Evaluationsbericht der Sachbearbeitung sowie
- die Erarbeitung von Vorschlägen darüber, ob und inwieweit sich aus dem Evaluationsbericht Handlungsbedarf ergibt.
Der Evaluationskommission gehören an:
- die oder der von der Konferenz bestellte Vorsitzende,
- zwei Lehrende nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen aus unterschiedlichen Studiengebieten,
- zwei Studierende,
- eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter aus dem Bereich Evaluation als beratendes Mitglied,
- eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter aus dem Bereich Controlling als beratendes Mitglied