Evaluationskommission

zentrale Fortbildung an der Polizeiakademie Niedersachsen

Evaluation ist für die Polizeiakademie Niedersachsen eine quantitative und qualitative Bestandsaufnahme mit dem Ziel der Qualitätssicherung und –verbesserung in Lehre, Studienbetrieb und Forschung. Die Aufgaben der Evaluationskommission umfassen insbesondere
  • die Festlegung des Rahmens und der Eckpunkte der Evaluationsinhalte,
  • die Erarbeitung von Richtlinien für die Durchführung der Befragungen im Hinblick auf die Erstellung des Lehr- und Ergebnisberichts für die externe Evaluation und die Reakkreditierung,
  • die Abgabe einer Stellungnahme zu dem Evaluationsbericht der Sachbearbeitung sowie
  • die Erarbeitung von Vorschlägen darüber, ob und inwieweit sich aus dem Evaluationsbericht Handlungsbedarf ergibt.

Der Evaluationskommission gehören an:
  • die oder der von der Konferenz bestellte Vorsitzende,
  • zwei Lehrende nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen aus unterschiedlichen Studiengebieten,
  • zwei Studierende,
  • eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter aus dem Bereich Evaluation als beratendes Mitglied,
  • eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter aus dem Bereich Controlling als beratendes Mitglied
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