Prüfungsausschuss

Prüfungsausschuss

Gemäß § 4 der Prüfungs- und Studiensatzung für den Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst an der Polizeiakademie Niedersachsen ist der Prüfungsausschuss zuständig für die

  • Bekanntgabe von Art, Umfang und Gewichtung der Modul- und Modulteilprüfungen im Bachelorstudiengang
  • Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs aller Prüfungen nach dieser Satzung,
  • Erteilung der Prüfungsberechtigung für alle Lehrenden, die nicht unter § 5 (1) Prüfungs- u. Studienordnung fallen,
  • Entscheidung über die Themen der Bachelorarbeit,
  • Überprüfung der fristgerechten Abgabe der Bachelorarbeiten,
  • Entscheidung über Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit,
  • Zulassung zur Bachelorarbeit und mündlichen Abschlussprüfung,
  • Einrichtung von Prüfungskommissionen.

Der Vorsitz des Prüfungsausschusses wird vom Direktor der Polizeiakademie Niedersachsen oder einer von ihr beauftragten Person wahrgenommen. Derzeit obliegt der Vorsitz der Abteilungsleitung 2.

Als weitere Mitglieder werden von der Konferenz aus den Gruppen der

  • hauptberuflichen Professorinnen und Professoren,
  • hauptberuflichen Dozentinnen und Dozenten,
  • hauptberuflichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben und
  • der Studierenden
jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter bestellt.

Darüber hinaus nehmen an den Sitzungen des Prüfungsausschusses regelmäßig Angheörige des Fachministeriums (Nds. Ministerium für Inneres und Sport, LPP, Ref. P25) sowie der Polizeiakademie Niedersachsen (Dezernat 23 -Personal-) in beratender Funktion bzw. zur Geschäftsführung teil.


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