Ständige Studienkommission

Zur Weiterentwicklung von Studium und Lehre wurde gemäß §10 Grundsatzung der Polizeiakademie eine Ständige Studienkommission gebildet, die sich zusammensetzt aus

  • dem Leiter der Abteilung 1,
  • jeweils einer/m Angehörigen der Studiengebiete 1-5 sowie
  • drei Studierenden.
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