Konferenz

Konferenz

Die Konferenz beschließt die Satzungen und wirkt bei der Evaluation mit, § 7 Gesetz über die Polizeiakademie.


Daneben gibt sie Empfehlungen und Stellungnahmen zu Grundsatzfragen des Lehr– und Studienbetriebs, zur Auswahl von Forschungsvorhaben sowie zur Entwicklung der Ausbildung ab, § 3 Grundsatzung der Polizeiakademie.



Die Konferenz setzt sich zusammen aus:


  • der Direktorin oder dem Direktor als vorsitzendem Mitglied
  • Professorinnen und Professoren an der Polizeiakademie,
  • hauptberuflichen Dozentinnen und Dozenten,
  • Lehrkräften für besondere Aufgaben,
  • Studierenden und
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltung und Technik als Mitgliedern ohne Stimmrecht.
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