Studiengebiet 3 - Rechtswissenschaften

StGB

Ausbildung

Den Studierenden werden allgemeine und besondere Rechtsgrundlagen polizeilichen Handelns vermittelt. Das Studium soll einerseits die rechtlichen Grenzen aufzeigen, die der Polizei bei Eingriffen in Rechte des Bürgers gezogen sind, aber auch die Handlungsmöglichkeiten vor Augen führen, die der Polizei in diesem Rahmen zur Verfügung stehen. Neben Grundzügen des Staats- und Verwaltungsrechts beinhaltet dies insbesondere die Vermittlung strafrechtlicher, strafprozessualer und gefahrenabwehrrechtlicher Kenntnisse.

Schwerpunkte liegen dabei auf den Grundrechten, zentralen Straftatbeständen, den Rechtsgrundlagen polizeilicher Strafverfolgung und den polizeilichen Eingriffsbefugnissen bei Straftaten und Gefahrensituationen.
Dabei wird angestrebt, sicheres Handlungswissen für die vielfältigen Situationen des polizeilichen Alltags zu vermitteln und das juristische Problembewusstsein zu schärfen, das die Studierenden in die Lage versetzen soll, in unvorhersehbaren Situationen eigenverantwortlich vertretbare Lösungen zu entwickeln.


Fortbildung

Die Fortbildung des Studiengebiets 3 umfasst insbesondere die polizeilichen Kernthemen des Strafrechts, Strafprozessrechts, Polizeirechts und Versammlungsrechts. Ziel der rechtswissenschaftlichen Fortbildung ist dabei eine offene, transparente und vor allem aktuelle Wissensvermittlung durch die Nutzung moderner Lehrmethoden und Fortbildungsformate.


Geleitet wird das Studiengebiet von Christina Benkert.
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