Personalrat

Personalräte sind die Personalvertretungen in öffentlichen Einrichtungen, u.a. in Körperschaften des öffentlichen Rechts von Bund, Ländern und Gemeinden. In den privatwirtschaftlichen Betrieben findet man als Äquivalent die Betriebsräte. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit aller Personalräte in Niedersachsen ist das Landespersonalvertretungsgesetz.

Vertreten werden alle Beschäftigten aus der Gruppe der Arbeiter, Angestellten und Beamten. Davon ausgenommen sind u.a. die Professoren, Gastdozenten und nebenberuflich beschäftigtes Personal.

Die wichtigste Aufgabe des Personalrats ist die Überwachung der Gesetze, Tarifverträge und anderer Bestimmungen, die den Arbeitnehmern Rechte einräumen. Für die Wahrnehmung dieser Arbeitnehmerrechte hat der Gesetzgeber den Personalräten bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte im Landespersonalvertretungsgesetz an die Hand gegeben.

Kann der Personalrat sich bei der Interessenvertretung der Arbeitnehmer nicht mit der Dienststelle einigen, besteht in bestimmten Fragen die Möglichkeit, den strittigen Sachverhalt in die sog. "Stufenvertretung" weiterzuleiten. Dann verhandelt ein übergeordneter Hauptpersonalrat direkt mit dem zuständigen Ministerium über den Fall und kann bei Nichteinigung in bestimmten Fällen eine Einigungsstelle anrufen.

Die meisten Problemfälle der Interessenvertretung lassen sich aber "vor Ort" im Gespräch mit der Dienststellenleitung klären. Der Personalrat kann dabei die Arbeitnehmer als Einzelpersonen oder als Gruppe argumentativ unterstützen und bietet regelmäßig in seinen Personalversammlungen ein Forum für Meinungsaustausch und Initiativen an.

Flankiert wird die Arbeit des Personalrats durch besondere Interessenvertretungen wie die Jugend- und Auszubildendenvertreter, die Schwerbehindertenvertretung sowie die Gleichstellungsbeauftragte.



Eric Groenhoff
Tel. 05021 844-1081

E-Mail: persrat@pa.polizei.niedersachsen.de

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