Konferenz

Konferenz

Die Konferenz beschließt die Satzungen und wirkt bei der Evaluation mit § 7 Gesetz über die Polizeiakademie. Daneben gibt sie Empfehlungen und Stellungnahmen zu Grundsatzfragen des Lehr– und Studienbetriebs, zur Auswahl von Forschungsvorhaben sowie zur Entwicklung der Ausbildung ab § 3 Grundsatzung der Polizeiakademie.

Die Konferenz setzt sich zusammen aus:

  • der Direktorin oder dem Direktor als vorsitzendem Mitglied
  • Professorinnen und Professoren an der Polizeiakademie,
  • hauptberuflichen Dozentinnen und Dozenten,
  • Lehrkräften für besondere Aufgaben,
  • Studierenden und
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltung und Technik als Mitgliedern ohne Stimmrecht.
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln