Konferenz
Die Konferenz beschließt die Satzungen und wirkt bei der Evaluation mit § 7 Gesetz über die Polizeiakademie. Daneben gibt sie Empfehlungen und Stellungnahmen zu Grundsatzfragen des Lehr– und Studienbetriebs, zur Auswahl von Forschungsvorhaben sowie zur Entwicklung der Ausbildung ab § 3 Grundsatzung der Polizeiakademie.
Die Konferenz setzt sich zusammen aus:
- der Direktorin oder dem Direktor als vorsitzendem Mitglied
- Professorinnen und Professoren an der Polizeiakademie,
- hauptberuflichen Dozentinnen und Dozenten,
- Lehrkräften für besondere Aufgaben,
- Studierenden und
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltung und Technik als Mitgliedern ohne Stimmrecht.