Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

- Schwerbehindertenvertretung (SBV) -


Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Kolleg*innen an der Polizeiakademie Niedersachsen und wacht über deren Rechte. Ihre Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch IX und die Niedersächsischen Schwerbehindertenrichtlinien. Ihr Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten der Polizeiakademie Niedersachsen die Zusammenarbeit zwischen den Kolleg*innen, ob Tarifbeschäftigten, Verwaltungs- oder Vollzugsbeamt*innen, mit und ohne Handikap zu fördern und Akzeptanz zu schaffen.

Als Vertrauensperson ist die SBV für die Belange und Probleme der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten, aber auch von Behinderung bedrohten Menschen, zuständig. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in der Dienststelle, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.


Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Unterstützung bei der Antragsstellung auf Schwerbehinderung, Folgeanträgen und Gleichstellung
  • Beratung und Unterstützung in Widerspruchsverfahren
  • Beratung und Begleitung von Auswahlverfahren (bei schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerber*innen)
  • Unterstützung bei der Gestaltung leidensgerechter Arbeitsplätze (in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdiensten und dem Integrationsamt)
  • Teilnahme an Personalratssitzungen
  • Teilnahme an BEM-Verfahren (bei schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleg*innen)
  • Beratung der Vorgesetzten bei der Anfertigung von Beurteilungen (wenn von den schwerbehinderten und gleichgestellten Kollegen*innen erwünscht)
  • Unterstützung bei Präventionsgesprächen

Die SBV achtet auf die Einhaltung der besonderen Fürsorgepflichten, die dem Dienstherren durch Gesetze und Erlasse übertragen sind. Die SBV hat, anders als der Personalrat, kein Mitbestimmungsrecht. Der Dienstherr hat die SBV aber in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarfen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Wir unterliegen der Schweigepflicht.


Kontaktdaten
Tanja Keppler, Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
05021 844-2331

sbv@pa.polizei.niedersachsen.de

Ansprechperson für LSBTI

(LESBISCH, SCHWUL, BISEXUELL, TRANSIDENTITÄTEN, INTERGESCHLECHTLICHKEITEN)


„ Wir ermöglichen Diversität nicht nur, sondern wir leben Sie auch“

Aus diesem Grund hat die niedersächsische Polizei Ansprechpersonen für LSBTI installiert.


Zu den Aufgaben unserer Ansprechperson für LSBTI mit Leon Dietrich gehören:
  • Sensibilisierungsschulungen rundum LSBTI+
  • Beratung und Begleitung beim Coming-Out für alle Mitarbeitenden der Organisation
  • Unterstützung bei Straftaten mit LSBTI-Bezug, Opferschutz und Prävention

Nähere Informationen finden Sie auf der Facebookseite der Ansprechpersonen für LSBTI der Polizei Niedersachsen unter polizei.lsbti.niedersachsen.


Kontaktdaten

Leon Dietrich, Landeskoordinator LSBTI
0511 109-1076
lsbti@polizei.niedersachsen.de

Geheimschutzbeauftragter

Eine Reihe von Landesbehörden, ferner landesunmittelbare öffentlich-rechtliche Einrichtungen, aber auch z.B. die Landkreise verfügen, soweit bei ihnen Angehörige mit STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen beruflich in Berührung kommen oder realistisch kommen können, über eine/n Geheimschutzbeauftragte/n bzw. eine/n Vertreter/in. Diese bestellte Person nimmt Aufgaben des Geheimschutzes für die Leiterin oder den Leiter der Behörde wahr und ist dieser Person direkt und mit unmittelbarem Vortragsrecht unterstellt.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen, die Bedeutung für den Geheimschutz haben, sind die Verschlusssachenanweisung des Landes Niedersachsen (VSA), das Niedersächsische Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds.SÜG), diverse ergänzende Richtlinien und Erlasse sowie § 3 Abs.3 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG). Der Geheimschutzbeauftragte nimmt eingestuftes Material ab VS-VERTRAULICH und höher in Empfang und veranlasst alles Weitere. Er berät die Behördenleitung ebenso wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Geheimschutz-Angelegenheiten. Dies kann z.B. auch bereits die sachgerechte Behandlung von Material betreffen, welches mit "VS - Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) gekennzeichnet ist. Auch Sicherheitshinweise bei Auslandsreisen, die Überprüfung der richtigen Aufbewahrung und Bearbeitung eingestuften Materials und bei Bedarf die Ermächtigung von Personen zum Umgang mit Verschlusssachen (VS) ab der Stufe VS-VERTRAULICH bis hin zu STRENG GEHEIM gehört zu den Aufgaben eines Geheimschutzbeauftragten. Die hierzu erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen werden vom Geheimschutzbeauftragten federführend im Zusammenwirken mit dem Niedersächsischen Verfassungsschutz veranlasst. Zusammengefasst bestehen die Aufgaben vor alles Dingen aus:
  • Sicherstellen des materiellen Geheimschutzes (richtige Behandlung von Verschlusssachen)
  • Durchführung des personellen Geheimschutzes (Sicherheitsüberprüfungen, Ermächtigungen, Anlegen und Führen zugehöriger Sicherheitsakten)
  • Umfassende Beratertätigkeit (Beratung in allen Fragen von der Einstufung über die Aufbewahrung von Material bis hin zur Erörterung und Lösung persönlicher Sicherheitsrisiken und Probleme)
  • Kontakt zur sog. mitwirkenden Behörde

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeiakademie Niedersachsen können sich bei allen Fragen rund um den Geheimschutz, aber auch bei als "verdächtig" wahrgenommenen Kontaktierungen Dritter oder gar bei persönlichen Verstrickungen bis hin zu Verbindungen zu fremden Nachrichtendiensten, vertraulich ohne Einhaltung des Dienstweges an den behördlichen Geheimschutzbeauftragten wenden. Das rechtzeitige Anvertrauen eines Problems ist immer der bessere Weg.

Kontakt zum Geheimschutzbeauftragten können Sie per E-Mail oder unter der Telefonnummer 05021 844-1305 aufnehmen.

Gleichstellungsbeauftragte

Logo Gleichstellung

Am 01.01.2011 ist das neue Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft getreten. Der Begriff „Frauenbeauftragte“ wurde durch die Bezeichnung Gleichstellungsbeauftragte ersetzt, wodurch auch deutlich wird, dass wir auch für Männer Ansprechpartnerinnen sind.






Das neue NGG hat eine veränderte und erweiterte Zielrichtung:

  • Die Erleichterung und Förderung der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit
  • Schaffung einer gleichen Stellung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung


Das Handeln der Verwaltung soll stärker durch Frauen geprägt werden. Weibliche und männliche Sichtweisen und Erfahrungen aus einem Leben mit Kindern sind einzubeziehen.

Nachteile, die Frauen und Männer aufgrund ihrer geschlechtlichen Unterschiedlichkeit oder ihrer Geschlechterrolle erfahren, sind zu beseitigen oder auszugleichen.Die Unterrepräsentanz (unter 45%) in allen Vergütungs-, Besoldungs- und Entgeltgruppen ist abzubauen. In diesem Sinne sind wir für Frauen und Männer, ohne Einhaltung des Dienstweges ansprechbar.


Stellung der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Behörde:

Die Gleichstellungsbeauftragte ist

  • direkt der Behördenleitung unterstellt
  • unabhängig und an Weisungen nicht gebunden
  • ohne Einhaltung des Dienstweges von Betroffenen ansprechbar
  • zur Verschwiegenheit verpflichtet
  • befugt, Maßnahmen der Dienststelle zu beanstanden
  • nicht in der Personalvertretung


Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:

Sie hat die Aufgabe, den Vollzug dieses Gesetzes sowie den des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Hinblick auf den Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts und sexueller Belästigung zu fördern und zu überwachen.

Sie ist bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren können, rechtzeitig zu beteiligen. z.B:

  • organisatorische und individuelle Regelungen zur Teilzeit und Arbeitszeit,
  • Einstellung / Beförderung / Höhergruppierung,
  • Planung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen,
  • Ausschreibungen,
  • Auswahlentscheidungen,
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Gleichstellungsplans,
  • Vorschläge zur Verwirklichung der Gleichstellung,
  • .....


Weitere Tätigkeitsfelder der Gleichstellungsbeauftragten:

  • Unterstützung und Beratung bei familienspezifischen Fragen,
  • Persönliche Gespräche und Konfliktlösungen,
  • Begleitung bei Personalgesprächen,
  • Durchführung von Veranstaltungen,
  • Teilnahme an Dienstbesprechungen.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen und heißen Sie gerne einmal bei einem persönlichen Gespräch willkommen.

Kontakt stellen Sie am einfachsten per E-Mail oder unter der Telefonnummer 05021 844-1009 her.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Der "Datenschutz" ist ein zentrales, gesellschaftspolitisches Thema und durch gesetzliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene soll das Recht des Menschen auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet werden. Das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) verlangt deshalb von jeder öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, eine Beauftragte oder einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen.

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten wirken im Rahmen der ihnen per Gesetz übertragenen Aufgaben daran mit, dass u.a. durch wirkungsvolle technische und organisatorische Maßnahmen ein Missbrauch von personenbezogenen Daten verhindert werden kann.

Sie sind in allen Belangen des Datenschutzes Ansprechperson für Betroffene und zur Vertraulichkeit verpflichtet.



Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten Klas Weber unter:

E-Mail: datenschutz@pa.polizei.niedersachsen.de


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