Fortbildung
Die Polizeiakademie Niedersachsen hat als zentrale Bildungseinrichtung den gesetzlichen Auftrag zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesamten Landespolizei Niedersachsen. Lebenslanges Lernen ist dabei Verpflichtung und Chance zugleich.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat die Verpflichtung zur Fortbildung, um den sich stets verändernden Anforderungen an den Beruf gerecht zu werden. Gleichzeitig erhält jeder Einzelne die Chance zur Steigerung seiner fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen für die eigene Aufgabenbewältigung und trägt damit zur Leistungs- und Innovationsfähigkeit unserer Organisation bei.
Wir unterscheiden:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Polizei lernen eigenverantwortlich am jeweiligen Arbeitsplatz.
Zentrale Fortbildungsmaßnahmen werden angeboten, wenn dieses eine landesweit einheitliche Planung und Durchführung erfordert. Dabei sind als wesentliche Zielgruppen Führungskräfte, spezialisierte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Multiplikatoren hervorzuheben.
Zentrale Fortbildungsveranstaltungen werden schwerpunktmäßig an den Studienorten Hann. Münden und Hannover angeboten; daneben auch in Oldenburg, Nienburg und in Lüchow. Sie können aber mit Unterstützung von Dozentinnen und Dozenten der Polizeiakademie auch vor Ort in den Polizeibehörden durchgeführt werden.
Dezentrale Fortbildungsmaßnahmen finden in den Polizeibehörden statt, wenn es sich um große Zielgruppen handelt oder wenn besondere örtliche oder behördenspezifische Inhalte dieses erfordern.
Externe Fortbildungsmaßnahmen werden durchgeführt, wenn zentrale oder dezentrale Fortbildung die im Einzelfall erforderlichen Fortbildungsinhalte nicht anbieten.