Sachbearbeitung Schadensangelegenheiten (m/w/d)

An der Polizeiakademie Niedersachsen ist am Studienort Nienburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt, ein bis zum 31.12.2027 befristeter Arbeitsplatz als


Sachbearbeitung Schadensangelegenheiten (m/w/d)


im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung (39,8 Stunden) zu besetzen. Der Befristungsgrund ergibt sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 TzBfG. Organisatorisch ist der Arbeitsplatz der Abteilung 2, Dezernat 22 (Recht) zugeordnet und nach EG 9b TV-L bewertet.


Ihre Aufgaben

Wesentliche Kernaufgaben des Dienstpostens sind:


  • Bearbeitung von zivilrechtlichen Ansprüchen des Landes Niedersachsen inkl. Ansprüchen des Landes durch Fremdverschulden bei Unfällen und sonstigen Schadensfällen
  • Bearbeitung von zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen von Geschädigten durch die Verursachung von Bediensteten des Landes bzw. staatlichen Maßnahmen
  • Inanspruchnahme von Bediensteten nach öffentlichem Recht (Regresse)
  • Bearbeitung der jährlichen Wahlen der Mitglieder der Gremien der Polizeiakademie Niedersachsen

Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.


Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?

Sie können sich bewerben, wenn Sie den Verwaltungslehrgang II erfolgreich abgeschlossen haben oder Sie über ein mit einem Bachelorgrad (oder einem gleichwertigen Abschluss) abgeschlossenes Hochschulstudium in einem der folgenden Bereiche verfügen:

  • Verwaltungswissenschaften
  • Wirtschaftswissenschaften


Ebenfalls können Sie sich bewerben, wenn Sie:

  • die Befähigung zum Richteramt erworben haben oder
  • einen rechtswissenschaftlichen Studiengang mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen haben (hierbei sind nach Einstellungszusage ergänzende Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, nach Feststellung der Dienststelle, zu belegen).

Sollten Sie das oben genannte Anforderungsprofil nicht in Gänze erfüllen, können Sie im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung .



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