Ständige Studienkommission
Zur Weiterentwicklung von Studium und Lehre wurde gemäß § 10 Grundsatz der Polizeiakademie eine Ständige Studienkommission gebildet, die sich zusammensetzt aus:
- dem Leiter der Abteilung 1,
- jeweils einer/m Angehörigen der Studiengebiete 1-5 sowie
- drei Studierenden.