Ständige Studienkommission

Zur Weiterentwicklung von Studium und Lehre wurde gemäß § 10 Grundsatz der Polizeiakademie eine Ständige Studienkommission gebildet, die sich zusammensetzt aus:

  • dem Leiter der Abteilung 1,
  • jeweils einer/m Angehörigen der Studiengebiete 1-5 sowie
  • drei Studierenden.
Weiterführende Links:

§10 Grundsatzung der Polizeiakademie

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln