Geheimschutzbeauftragter

Eine Reihe von Landesbehörden, ferner landesunmittelbare öffentlich-rechtliche Einrichtungen, aber auch z.B. die Landkreise verfügen, soweit bei ihnen Angehörige mit STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen beruflich in Berührung kommen oder realistisch kommen können, über eine/n Geheimschutzbeauftragte/n bzw. eine/n Vertreter/in. Diese bestellte Person nimmt Aufgaben des Geheimschutzes für die Leiterin oder den Leiter der Behörde wahr und ist dieser Person direkt und mit unmittelbarem Vortragsrecht unterstellt.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen, die Bedeutung für den Geheimschutz haben, sind die Verschlusssachenanweisung des Landes Niedersachsen (VSA), das Niedersächsische Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds.SÜG), diverse ergänzende Richtlinien und Erlasse sowie § 3 Abs.3 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG). Der Geheimschutzbeauftragte nimmt eingestuftes Material ab VS-VERTRAULICH und höher in Empfang und veranlasst alles Weitere. Er berät die Behördenleitung ebenso wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Geheimschutz-Angelegenheiten. Dies kann z.B. auch bereits die sachgerechte Behandlung von Material betreffen, welches mit "VS - Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) gekennzeichnet ist. Auch Sicherheitshinweise bei Auslandsreisen, die Überprüfung der richtigen Aufbewahrung und Bearbeitung eingestuften Materials und bei Bedarf die Ermächtigung von Personen zum Umgang mit Verschlusssachen (VS) ab der Stufe VS-VERTRAULICH bis hin zu STRENG GEHEIM gehört zu den Aufgaben eines Geheimschutzbeauftragten. Die hierzu erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen werden vom Geheimschutzbeauftragten federführend im Zusammenwirken mit dem Niedersächsischen Verfassungsschutz veranlasst. Zusammengefasst bestehen die Aufgaben vor alles Dingen aus:
  • Sicherstellen des materiellen Geheimschutzes (richtige Behandlung von Verschlusssachen)
  • Durchführung des personellen Geheimschutzes (Sicherheitsüberprüfungen, Ermächtigungen, Anlegen und Führen zugehöriger Sicherheitsakten)
  • Umfassende Beratertätigkeit (Beratung in allen Fragen von der Einstufung über die Aufbewahrung von Material bis hin zur Erörterung und Lösung persönlicher Sicherheitsrisiken und Probleme)
  • Kontakt zur sog. mitwirkenden Behörde

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeiakademie Niedersachsen können sich bei allen Fragen rund um den Geheimschutz, aber auch bei als "verdächtig" wahrgenommenen Kontaktierungen Dritter oder gar bei persönlichen Verstrickungen bis hin zu Verbindungen zu fremden Nachrichtendiensten, vertraulich ohne Einhaltung des Dienstweges an den behördlichen Geheimschutzbeauftragten wenden. Das rechtzeitige Anvertrauen eines Problems ist immer der bessere Weg.

Kontakt zum Geheimschutzbeauftragten können Sie per E-Mail oder unter der Telefonnummer 05021 844-1305 aufnehmen.
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln