Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Der "Datenschutz" ist ein zentrales, gesellschaftspolitisches Thema und durch gesetzliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene soll das Recht des Menschen auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet werden. Das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) verlangt deshalb von jeder öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, eine Beauftragte oder einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen.

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten wirken im Rahmen der ihnen per Gesetz übertragenen Aufgaben daran mit, dass u.a. durch wirkungsvolle technische und organisatorische Maßnahmen ein Missbrauch von personenbezogenen Daten verhindert werden kann.

Sie sind in allen Belangen des Datenschutzes Ansprechperson für Betroffene und zur Vertraulichkeit verpflichtet.



Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten Klas Weber unter:

E-Mail: datenschutz@pa.polizei.niedersachsen.de


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