Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- Schwerbehindertenvertretung (SBV) -
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Kolleg*innen an der Polizeiakademie Niedersachsen und wacht über deren Rechte. Ihre Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch IX und die Niedersächsischen Schwerbehindertenrichtlinien. Ihr Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten der Polizeiakademie Niedersachsen die Zusammenarbeit zwischen den Kolleg*innen, ob Tarifbeschäftigten, Verwaltungs- oder Vollzugsbeamt*innen, mit und ohne Handikap zu fördern und Akzeptanz zu schaffen.
Als Vertrauensperson ist die SBV für die Belange und Probleme der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten, aber auch von Behinderung bedrohten Menschen, zuständig. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in der Dienststelle, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Zu ihren Aufgaben gehören:
- Unterstützung bei der Antragsstellung auf Schwerbehinderung, Folgeanträgen und Gleichstellung
- Beratung und Unterstützung in Widerspruchsverfahren
- Beratung und Begleitung von Auswahlverfahren (bei schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerber*innen)
- Unterstützung bei der Gestaltung leidensgerechter Arbeitsplätze (in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdiensten und dem Integrationsamt)
- Teilnahme an Personalratssitzungen
- Teilnahme an BEM-Verfahren (bei schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleg*innen)
- Beratung der Vorgesetzten bei der Anfertigung von Beurteilungen (wenn von den schwerbehinderten und gleichgestellten Kollegen*innen erwünscht)
- Unterstützung bei Präventionsgesprächen
Die SBV achtet auf die Einhaltung der besonderen Fürsorgepflichten, die dem Dienstherren durch Gesetze und Erlasse übertragen sind. Die SBV hat, anders als der Personalrat, kein Mitbestimmungsrecht. Der Dienstherr hat die SBV aber in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarfen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Kontaktdaten
Anja Arends, Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
05541 702-543