Sachbearbeitung Liegenschaften (m/w/d)
An der Polizeiakademie Niedersachsen ist am Studienort Nienburg, vorbehaltlich einer anderen Personalmaßnahme, zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Sachbearbeitung Liegenschaften (m/w/d)
zu besetzen. Organisatorisch ist der Dienstposten im Dezernat 21 (Wirtschaftsverwaltung) angegliedert und nach der BesGr. A 9 NBesG bewertet.
Ihre Aufgaben
- Maßnahmen der Bauunterhaltung, technische Einbauten einschl. Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes
- Begleitung, ggfs. Überwachung von Baumaßnahmen einschl. der Teilnahme an Baubesprechungen und hiermit in Zusammenhang stehender sonstiger Aufgaben
- Durchführung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Durchführung der Instandhaltung und Reparaturen im Rahmen und Bewirtschaftung der zugewiesenen Kontingente
- Erstellung von Belegungsplänen
- Mitwirkung bei der Entwicklung und Erstellung von Raumbedarfsplänen
Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?
Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich? Sie können sich bewerben, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) in einem der nachfolgenden Bereiche verfügen:
- Sie sind Beamtin oder Beamter der Laufbahngruppe 2,1. Einstiegsamt, der Fachrichtung Allgemeine Dienste und befinden sich im statusrechtlichen Amt der BesGr. A 9 NBesG.
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Einstellung und Verbeamtung in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, der Fachrichtung Allgemeine Dienste.
- Sie verfügen über einen Studienabschluss (Bachelor) der Öffentlichen Verwaltung, Öffentliches Management oder Betriebswirtschaftslehre in Verbindung mit einer entsprechenden zweijährigen beruflichen Tätigkeit und die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung in der Laufbahngruppe 2,1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste liegen vor.
3.1. Sollte eine entsprechende zweijährige berufliche Tätigkeit nicht vorliegen, erfolgt die Einstellung in einem auf längstens zwei Jahre befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Eingruppierung in die EG 9b TV-L mit dem Ziel der späteren Übernahme im Beamtenverhältnis. Der Befristungsgrund ergibt sich aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG. - Zum Zeitpunkt der Einstellung haben Sie an der Hochschule Osnabrück den Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ abgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit die erforderliche sechsmonatige Einführungszeit bei der Polizeiakademie Niedersachsen abzuleisten und anschließend in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber erwartet ein interessantes und anspruchsvolles Arbeitsumfeld, in dem Teamarbeit großgeschrieben wird.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung .