Professor an der Polizeiakademie Dr. Ralf Busch

Ralf Busch Studiengebiet 3 Professor

Kontakt:

Polizeiakademie Niedersachsen
Professor an der Polizeiakademie
Dr. Ralf Busch
Studiengebiet 3 - Rechtswissenschaften

Bloherfelder Straße 235
26129 Oldenburg

Telefon: +49 (0) 5021 / 844-1325
E-Mail: ralf.busch@polizei.niedersachsen.de


Forschungsschwerpunkte:

Grundrechte und des Eingriffsrechts


Vita

Dr. jur. Ralf Busch absolvierte eine Ausbildung im vormaligen mittleren Dienst der Polizei in Niedersachsen an der Landespolizeischule Niedersachsen in Hann. Münden. Er war im Anschluss in Oldenburg im Kriminaldauerdienst tätig.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück war er ab 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafverfahrensrecht von Prof. Dr. Hero Schall. Die Universität Osnabrück promovierte ihn für seine Dissertation „Unternehmen und Umweltstrafrecht“, die sich mit der Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit für Umweltstraftaten auf verschiedenen Hierarchieebenen von Unternehmen befasst, zum Dr. jur.

Nach der Referendarausbildung und dem zweiten juristischen Staatsexamen 1996 war er Dozent an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Polizei, in Güstrow. Er wurde an das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin abgeordnet und wechselte 1997 in den Justizdienst des Landes Niedersachsen. Dort war er als (Ober-)Staatsanwalt und (Vorsitzender) Richter bei der Staatsanwaltschaft Hannover, der Generalstaatsanwaltschaft in Celle, dem Amtsgericht Hameln und dem Landgericht Hannover tätig. Zuletzt verantwortete er als Vorsitzender Richter am Landgericht eine Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Oldenburg. Im Rahmen zwei- bis dreijähriger Abordnungen arbeitete er zwischenzeitlich bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen, dem Niedersächsischen Justizministerium in Hannover und dem Bundesministerium für Justiz in Berlin. Er war darüber hinaus bis 2019 Vorsitzender des Regionalvorstandes der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen in Oldenburg. Seit Februar 2025 ist er Professor an der Polizeiakademie Niedersachsen am Studienstandort in Oldenburg.

Publikationen (Auswahl):

  • Der praktische Fall – Strafrecht: Der eifersüchtige Gastwirt, JuS 1993, 304

  • Unternehmen und Umweltstrafrecht (zugleich Dissertation), Osnabrück 1997

  • Anmerkung zu LG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1999 – 611 Qs 102/99, StV 2000, 661

  • Das Vollzugsdefizit im Umweltstrafrecht, in: Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (Hrsg.), Umweltrecht in der kommunalen Praxis Mecklenburg-Vorpommern, Wiesbaden 2000, 203

  • Die Schweigepflicht des Anstaltsarztes gegenüber dem Anstaltsleiter und der Aufsichtsbehörde, ZfStrVO 2000, 322

  • Zur Zulässigkeit molekulargenetischer Reihenuntersuchungen, NJW 2001, 1335

  • Videoüberwachung von Wertstoffhöfen und Depotbehälterplätzen, Die Gemeindekasse 2001, 329

  • Einwilligung in die DNA-Analyse als Ersatz einer richterlichen Anordnung, StraFO 2002, 46

  • Die Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern in der DNA-Analyse-Datei, NJW 2002, 1754

  • Täter-Opfer-Ausgleich und Datenschutz, NJW 2002, 1326

  • Umweltstrafrecht (Lehrbuch), gemeinsam mit Ulrich Iburg, Berlin 2002

  • Datenschutz beim Täter-Opfer-Ausgleich – Teleologische Reduktion einer hypertrophen Regelung (§ 155b StPO), JR 2003, 94

  • Kostenloser Computer für eine Schulfotoaktion – Erlaubtes Sponsoring oder strafbare Korruption?, NJW 2006, 1100

  • Zur Geltung des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO in Fällen der Überhaft und der sog. Verfahrenskumulation, NStZ 2011, 663

  • Richtervorbehalt bei der Blutprobe: Vorschlag zur Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben (§ 81a Abs. 2 StPO), ZRP 2021, 79

  • Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung, JR 2013, 402

  • Verwertbarkeit sog. Beinahetreffer aus molekulargenetischen Reihenuntersuchungen, NJW 2013, 1771

  • Anmerkung zu LG Hamburg, Beschluss vom 02.09.2013 – 629 Qs 34/13, NJW 2013, 3458

  • Vorratsdatenspeicherung – noch nicht am Ende!, ZRP 2014, 41

  • Strafrechtlicher Schutz gegen Kinderpornographie und Missbrauch, NJW 2015, 977

  • Strafschärfung für Wohnungseinbruchsdiebstähle – Contra, ZRP 2017, 30

  • Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 29.07.2020 – 4 StR 49/20, NJW 2020, 3609

  • Auf dem Boden des Grundgesetzes?, Interview, NJW-aktuell 13/2023, 12

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