Auslandshospitationen

Seit 2008 organisiert die Polizeiakademie Niedersachsen erfolgreich Auslandshospitationen für ihre Studierenden sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal.

An der Polizeiakademie Niedersachsen gibt es zwei Möglichkeiten im Ausland zu hospitieren:

1. Im Rahmen des EU-Programms ERASMUS,
2. im Rahmen des Moduls 14 an der Polizeiakademie Niedersachsen.

Nähere Informationen zu Auslandshospitationen über das EU-Programm ERASMUS erhalten Sie hier.


Auf unserem Mobilitätsbarometerkönnen Sie sehen, wieviele Studierende seit Gründung der Akademie im Ausland hospitiert haben.

Mit einem Klick auf Download können Sie die Karte als PDF betrachten.

Studium im Ausland

Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.

Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden.

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:


  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten bis 300 Euro/Monat
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes;
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Kriterien zu Vergabe und Auswahl der Polizeiakademie Niedersachsen:

Aufgrund der Besonderheit des Studienganges und des Studienplanes ist derzeit kein Studium im Ausland möglich. Wir führen aber Studierendenmobilitäten im Bereich durch.

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Gastdozentur im Ausland

ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ECHE (Erasmus Charta für die Hochschulbildung 2014-2020) sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens zwei Monate dauern.

Möglich ist auch die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.

Folgender Personenkreis kann beispielsweise im Bereich STA gefördert werden:

  • Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen,
  • Dozenten ohne Dotierung,
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen,
  • emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende,
  • wissenschaftliche Mitarbeiter,
  • Unternehmenspersonal (Incoming).

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten,
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz.

Fort- und Weiterbildung im Ausland

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen polizeilichen Hochschulen möglich.

Die Auslandsaufenthalte dauern in der Regel eine Woche (= fünf Arbeitstage). Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch längere Aufenthalte förderbar.

Mit dieser Maßnahme können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:

  • Allgemeine & technische Verwaltung,
  • Bibliothek,
  • Fachbereiche,
  • Fakultäten,
  • Finanzen,
  • International Office,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Studierendenberatung,
  • Technologie & Transfer,
  • Weiterbildung.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten,
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz.
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