Ständige Forschungskommission

Polizeimütze

Der Ständigen Forschungskommission obliegt gemäß §11 Grundsatzung der Polizeiakademie die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der Forschung, die Auswahl von Forschungsvorhaben sowie die Entwicklung der Polizeiwissenschaft.

Sie setzt sich zusammen aus

  • dem Leiter der Abteilung 1,
  • jeweils einer/m Angehörigen der Studiengebiete 1-5,
  • einer/m Studierenden sowie
  • der/m für Forschungsangelegenheiten zuständigen Sachbearbeiter/in als beratendem Mitglied.
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln