Fort- und Weiterbildung im Ausland

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen polizeilichen Hochschulen möglich.

Die Auslandsaufenthalte dauern in der Regel eine Woche (= fünf Arbeitstage). Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch längere Aufenthalte förderbar.

Mit dieser Maßnahme können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:

  • Allgemeine & technische Verwaltung,
  • Bibliothek,
  • Fachbereiche,
  • Fakultäten,
  • Finanzen,
  • International Office,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Studierendenberatung,
  • Technologie & Transfer,
  • Weiterbildung.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten,
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz.
zurück Oktober 2024 vor
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
40 01 02 03 04 05 06
41 07 08 09 10 11 12 13
42 14 15 16 17 18 19 20
43 21 22 23 24 25 26 27
44 28 29 30 31
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln