Fort- und Weiterbildung im Ausland

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen polizeilichen Hochschulen möglich.

Die Auslandsaufenthalte dauern in der Regel eine Woche (= fünf Arbeitstage). Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch längere Aufenthalte förderbar.

Mit dieser Maßnahme können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:

  • Allgemeine & technische Verwaltung,
  • Bibliothek,
  • Fachbereiche,
  • Fakultäten,
  • Finanzen,
  • International Office,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Studierendenberatung,
  • Technologie & Transfer,
  • Weiterbildung.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten,
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz.
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