Gastdozentur im Ausland
ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ECHE (Erasmus Charta für die Hochschulbildung 2014-2020) sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens zwei Monate dauern.
Möglich ist auch die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
Folgender Personenkreis kann beispielsweise im Bereich STA gefördert werden:
- Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen,
- Dozenten ohne Dotierung,
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen,
- emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende,
- wissenschaftliche Mitarbeiter,
- Unternehmenspersonal (Incoming).
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Erstattung von Fahrtkosten,
- Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz.
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