Praktikum im Ausland
ERASMUS fördert auch Praktika für Studierende in einer polizeilichen Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden).
Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln.
Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern.
An der Polizeiakademie wird ein zweimonatiges freiwilliges Praktikum unmittelbar nach Abschluss des Studiums ab dem 1. Oktober des jeweiligen Jahres angeboten. Die endgültige Versetzung in die Flächenbehörden oder ZPD erfolgt zeitversetzt zum 1. Dezember.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
- monatlicher finanzieller Zuschuss,
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Stipendiaten,
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem Spracheinstufungstest verpflichtend/die Teilnahme an einem online tutorierten Sprachkurs möglich,
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen,
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen im Europass Mobilität.
Kriterien zu Vergabe und Auswahl an der Polizeiakademie Niedersachsen:
- Praktikumsdauer: Zwei Monate,
- Praktikum in Polizeidienststellen,
- ab dem 01.10. nach erfolgreichem Studienabschluss
- vollständige fristgerechte Vorlage der Bewerbungsunterlagen,
- Nachweis einer bestehenden Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung für das Praktikum,
- siehe auch siehe auch eu.DAAD.de
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