Fort- und Weiterbildung im Ausland

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen polizeilichen Hochschulen möglich.

Die Auslandsaufenthalte dauern in der Regel eine Woche (= fünf Arbeitstage). Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch längere Aufenthalte förderbar.

Mit dieser Maßnahme können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:

  • Allgemeine & technische Verwaltung,
  • Bibliothek,
  • Fachbereiche,
  • Fakultäten,
  • Finanzen,
  • International Office,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Studierendenberatung,
  • Technologie & Transfer,
  • Weiterbildung.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten,
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz.
zurück Juli 2025 vor
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
27 01 02 03 04 05 06
28 07 08 09 10 11 12 13
29 14 15 16 17 18 19 20
30 21 22 23 24 25 26 27
31 28 29 30 31
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln