Fort- und Weiterbildung im Ausland
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen polizeilichen Hochschulen möglich.
Die Auslandsaufenthalte dauern in der Regel eine Woche (= fünf Arbeitstage). Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch längere Aufenthalte förderbar.
Mit dieser Maßnahme können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:
- Allgemeine & technische Verwaltung,
- Bibliothek,
- Fachbereiche,
- Fakultäten,
- Finanzen,
- International Office,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Studierendenberatung,
- Technologie & Transfer,
- Weiterbildung.
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Erstattung von Fahrtkosten,
- Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz.
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